Freitag, 12. Oktober 2007
Darf man IP-Adressen der Websitebesucher speichern?
Thomas Schwenke
Westoverledingen (weblognachrichten) - Am 27. März 2007 hat das Amtsgericht Berlin Mitte entschieden, dass die IP-Adresse eines Webseitenbesuchers gelöscht werden muss, sobald dieser die Seite verlassen hat. Doch was genau bedeutet diese Entscheidung? Und ist sie überhaupt ernst zu nehmen? Diese Fragen beantwortet der lesenswerte Beitrag "Die Vorratsdatenspeicherung für den Hausgebrauch - oder - Darf man IP-Adressen der Websitebesucher speichern?" von Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Der Artikel ist unter der Adresse http://www.advisign.de/datenschutz/2007-10/die-vorratsdatenspeicherung-fuer-den-hausgebrauch-oder-darf-man-ip-adressen-der-websitebesucher-speichern#more-150 im Internet lesbar.